Diese AGB gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen der Firma Scheuleac-Bau gegenüber Auftraggebern (privat und gewerblich). Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
Maßgeblich ist ausschließlich das schriftliche Angebot von Scheuleac-Bau. Mündliche Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
Leistungsumfang, Materialien und Ausführung ergeben sich ausschließlich aus dem Angebot. Änderungen, Zusatzarbeiten oder Abweichungen werden gesondert berechnet.
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. Preisänderungen durch nachträgliche Kundenwünsche, Planänderungen, Materialpreissteigerungen oder unvorhersehbare Mehrarbeiten bleiben vorbehalten.
Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug:
Ausführungsfristen sind unverbindlich, außer sie wurden ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart. Scheuleac-Bau haftet nicht für Verzögerungen durch:
Der Kunde muss sicherstellen, dass:
Mehraufwand durch fehlende Voraussetzungen wird zusätzlich berechnet.
Die Leistung gilt als abgenommen, wenn:
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte mit folgenden Einschränkungen, soweit gesetzlich zulässig:
Scheuleac-Bau haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Keine Haftung besteht für: Folgeschäden, Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, Schäden durch Dritte. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung auf den Auftragswert begrenzt.
Gelieferte Materialien und Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Scheuleac-Bau.
Bei Zahlungsverzug, fehlender Mitwirkung oder falschen Angaben des Kunden kann Scheuleac-Bau vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz von Scheuleac-Bau, soweit gesetzlich zulässig.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest der AGB gültig. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.